Honda e:Ny1 | Abbildung zeigt Sonderaustattungen gegen Mehrpreis.

z. B. Honda e:Ny1

Honda e:Ny1

ABS, 6 Airbags, Acc, LKAS, Aufmerksamkeitsassistent, Berganfahrhilfe, Fahrlichtassistent, CMBS, Regeneratives Bremsen, Regensensor, Spurhalteassistent, Verkehrszeichenerkennung, Notrufsystem, Isofix, 3 Fahrmodi, heizbare Außenspiegel, Außenspiegel elektrisch anklappbar, Innenspiegel automatisch abblendend, elektrische Parkbremse, Schlüsselloses Zugangssystem Keyless go, Honda Connect mit Navigation und kabellosem Apple Carplay und kabelgebundenem Android Auto, Induktives Laden, Lederlenkrad, elektrisch verstellbarer Fahrersitz, u.v.m.
Oder als Advanced mit 360 Grad Kamera, Panoramadach, Heizbares Lenkrad, für 239,- Euro erhältlich

Zustand: Neuwagen
Karosserieform: SUV / Geländewagen
Getriebe: Automatik
Laufleistung: 10 km

Unser Angebot

DER NEUE E:NY1
leasingPrivat
Nettodarlehensbetrag 38.990,00 €
Sollzinssatz (gebunden) p.a. 0,99 %
Effektiver Jahreszins 0,99 %
Laufzeit 48 Monate
Jährliche Fahrleistung 5.000 km
Gesamtbetrag 9.552,00 €
Monatliche Rate 199,00 €

zzgl. Überführungskosten, zzgl. Zulassungkosten, alle Preise inkl. MwSt.

Stromverbrauch kombiniert*: 18,2 kwh/100km; CO2-Emission kombiniert: 0 g/km; Stromverbrauch WLTP:  kWh/100km; Elektrische Reichweite:  km;

Monatliche Leasingrate

199,- €
inkl. MwSt.

Umwelt & Normen
Stromverbrauch*
kombiniert 18,2 kwh/100km
CO₂-Emissionen*
kombiniert 0 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.